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F. Borde Landschaftspflege

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Entwurf – struktureller Vorschlag, noch nicht rechtlich geprüft.

Entwurfsstatus: Diese Seite basiert auf einem Textentwurf (LAN-4) und ist noch nicht final vom Nutzer freigegeben. Offene Angaben sind mit „wird ergänzt“ gekennzeichnet. Vor Veröffentlichung sollten AGB und Datenschutzerklärung zusätzlich rechtlich geprüft werden – diese Texte sind keine Rechtsberatung.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen F. Borde Landschaftspflege (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) über Leistungen der Landschaftspflege, Bauschuttrecycling, Kompost-/Humuserde-Verkauf sowie Grünabfallannahme und Transporte.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche, telefonische oder mündliche Auftragsbestätigung zustande. Übliche Auftragswege final bestätigen (wird ergänzt).

§ 3 Leistungsumfang

Der Umfang der jeweiligen Leistung (z. B. Grabenreinigung, Baufeldräumung, Annahme von Bauschutt/Grünabfall, Lieferung von Kompost/Humuserde/Schotter, Transporte) ergibt sich aus der individuellen Auftragsbestätigung bzw. dem Angebot.

§ 4 Preise und Zahlung

Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Übliche Zahlungsziele/-bedingungen (wird ergänzt).

§ 5 Annahme von Bauschutt und Grünabfall

Angenommen wird ausschließlich sortenreiner Bauschutt bzw. unbehandeltes Holz- und Grünmaterial gemäß den auf der Website genannten Annahmebedingungen. Der Auftragnehmer behält sich vor, die Annahme von nicht konformem Material abzulehnen.

§ 6 Lieferzeiten und -bedingungen

Liefer- und Ausführungstermine werden nach Absprache vereinbart und sind, soweit nicht ausdrücklich als „fix“ bezeichnet, unverbindliche Richtwerte. Feste Vorlaufzeiten für Transportaufträge (wird ergänzt).

§ 7 Gewährleistung

Für erbrachte Leistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.

§ 8 Haftung

Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Übliche Haftungsbeschränkungsklauseln – Formulierung durch Rechtsanwalt erforderlich (wird ergänzt).

§ 9 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.